Selbstverständlich sollten Sie sich das von Ihnen ausgewählte Objekt vor Ort nach Terminabsprache (unter Tel. oder per Mail) genau ansehen. Nach dem Kauf werden spätere Reklamationen grundsätzlich (schriftlich, vertraglich) ausgeschlossen! Hierbei werden Sie von einem im Verkäuferauftrag netten kompetenten) Mitarbeiter (oder Mitarbeiterin) über die ganze Parzelle und durch alle Räumlichkeiten geführt. Diese Mitarbeiter können Ihnen vor Ort alles Nötige zu der Parzelle, dem Kaufpreis und eventuelle weitere Fragen beantworten. |
Sollten Sie sich für einen Kauf einer Campingplatzparzelle entschliessen, müssen Sie im Büro des Campingplatzbetreibers einmal Ihre Personalausweisdaten hinterlegen um Ihre Schufa überprüfen lassen zu können. (In der Regel ist innerhalb von 2 Werktagen die Überprüfung mit Resultat vorhanden). Bei Ehepaaren werden beide Personalien erbeten. Bei Einzelkäufern halt nur die Personaldaten des Einzelkäufers. Gebür der Schufaprüfung 35,- Euro. Diese 35,- Euro werden bei "sauberer" Schufa und den Kauf einer Parzelle wieder voll zurück erstattet. |
Sollte nach Prüfung Ihrer Daten durch den Campingplatzbetreiber Ihre Kaufvoraussetzung in Ordnung sein, (das trifft nach einem guten Resultat Ihrer Schufaüberprüfung zu) werden Sie möglichst umgehend telefonisch informiert das Ihrem Kauf nichts mehr im Wege steht. |
Zur Übernahme einer Campingplatzparzelle wird ein gleichzeitiger Termin mit dem Verkäufer, dem Vermittler und Ihnen als Käufer vereinbart um die Campingplatzparzelle zu Überschreiben. Da es sich jeweils um einen Privatverkauf handelt, wird nach Kauf der Parzelle, fixiert durch einen Kaufvertrag, grundsätzlich jegliche Stornierung des Kaufes und der Übernahme der Campingplatzparzelle nach Kaufabschluss ausgeschlossen! Ferner wird ein Kaufvertrag über den Kauf mit allem Zubehör von Verkäufer und Käufer zur schriftlichen Übernahme von beiden Parteien unterschrieben. |
Die Besichtigung: |
Bei Kaufentschluss: |
Kaufentschluss mit "sauberer" Schufa: |
Der Kauf/Übernahme einer Parzelle: |
Die Kaufsumme: |
Bei der Kaufübernahme der Parzelle wird der ausgemachte Kaufpreis grundsätzlich dem Verkäufer in voller Höhe wie ausgehandelt bar in Euro übergeben. Es wird gleichzeitig bei Überschreibung der Campingplatzparzelle bei dem Campingplatzbetreiber im Büro eine Vorrauszahlung auf die nächste anfallende Platzmiete (in der Regel) von 500,- Euro erbeten. (Diese 500,- Euro werden mit der Folgerechnung der Platzmiete für das Folgejahr dann im vollen Umpfang verrechnet). (Für andere ausländische Kunden gibte es Sonderregelungen). In einem Satz: Zum Kaufpreis muss man immer die 1x500,- Euro "Vorrauszahlung" mit berücksichtigen die an den Campingplatzbetreiber beim Kauf/Überschreibung einer Parzelle sofort in bar dazu kommen! |
Ihr neuer Besitz: |
Nach kompletten Kaufabschluss sind nun Sie Besitzer und Eigentümer von allem was auf der Parzelle steht. Grund und Boden der Parzelle ist und bleibt uneingeschränkt im Besitz des Campingplatzbetreibers. Der Weisung der Geschäftsleitung ist grundsätzlich im vollsten Umpfang Folge zu leisten. -Nun stehen Ihnen viele Ferien- und Urlaubstage auf dem Ganzjahrescampingplatz zur Verfügung.......Im Regelfall erwarten Ihnen dann die Rechnungen Ihrer jährlichen Platzmiete Ende Januar / Anfang Februar. Ferner bekommen Sie Ihre Rechnungen für Ihren verbrauchten Strom sowie verbrauchtes Frischwasser im Regelfall ca. im Mai und im Oktober. |
Bei Wiederverkauf: |
Sollten Sie irgendwann sich leider selber entschliessen (entschliessen müssen) Ihren Aufenthalt auf Ihrer Parzelle beenden zu wollen, können Sie selbstverständlich Jederzeit Ihre Parzelle wieder verkaufen. Sollte ein Verkauf nicht mehr möglich sein, müssen Sie selber dafür Sorge tragen das mit Beendigung eines bezahlten Kalenderjahres die Parzelle komplett geräumt ist. (Oder alles auf eigene Kosten entfernen lassen). Beim Wiederverkauf stehen wir Ihnen auch wieder gerne mit unserer kompetenten Erfahrung zur Seite, wenn Sie es wünschen. In diesen Fall kontaktieren Sie uns doch einfach... |
Änderungen oder Fehler vorbehalten: |
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WICHTIG! |
Es ist zwar ein "Ganzjahrescampingplatz" was bedeutet, Sie können dort erscheinen und gehen wann Sie wollen. Ein "FESTES" Wohnen (Ganzjahreswohnen) ist aber Seitens des Campingplatzbetreibers und der Gemeinde WINTERSWIJK nicht erlaubt! |
Allgemeiner Hinweis: |
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Voraussetzungen & Bedingungen zum Erwerb (Kauf) einer Campingplatzparzelle. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Grundsätzlich "saubere" Schufa Vorraussetzung für einen "Kauf/Übernahme"! | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||